Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Beherbergungsverträge zwischen Proneben Gut und seinen Gästen. In Anlehnung an die AGBH 2006 i.d.F. 2020 der Österreichischen Hoteliervereinigung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von Zimmern, Ferienwohnungen und Chalets zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen von Proneben Gut, Proneben 22, 5505 Mühlbach am Hochkönig, Österreich (im Folgenden „Beherberger“).
(2) Diese AGB orientieren sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) in der Fassung vom 15. November 2018 der Österreichischen Hoteliervereinigung. Abweichende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung, soweit ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(3) Ergänzend gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB), des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Anfrage des Gastes über die Website, per E-Mail oder telefonisch ist unverbindlich und kostenlos. Der Beherberger übermittelt daraufhin ein Angebot in Textform (E-Mail genügt), das mindestens An- und Abreisedatum, Unterkunft, Personenzahl und Gesamtpreis enthält.
(2) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Gast dieses Angebot in Textform (E-Mail genügt) annimmt oder es über die im Angebot verlinkte persönliche Buchungsseite durch Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ annimmt. Eine vereinbarte Anzahlung ist Erfüllungshandlung; ihr Ausbleiben berührt das Zustandekommen des Vertrags nicht, berechtigt den Beherberger jedoch nach § 6 zum Rücktritt.
(3) Angebote des Beherbergers sind freibleibend und gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Unterkunft. Der Beherberger kann dieselbe Unterkunft mehreren Interessenten anbieten; den Zuschlag erhält der Gast, dessen Annahme dem Beherberger zuerst zugeht. Ist die Unterkunft bei Zugang der Annahme bereits anderweitig vergeben, kommt kein Vertrag zustande; der Beherberger informiert den Gast unverzüglich und bemüht sich um ein Alternativangebot.
(4) Ist das Angebot befristet, erlischt es mit Ablauf der genannten Frist. Erhält der Gast innerhalb von 5 Werktagen nach seiner Anfrage kein Angebot, gilt die Anfrage als nicht angenommen.
§ 3 Anreise und Abreise
(1) Am Anreisetag steht die gebuchte Unterkunft ab 16:00 Uhr zur Verfügung.
(2) Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 10:00 Uhr zu räumen.
(3) Eine spätere Abreise ist nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich, kann jedoch mit einer zusätzlichen Tagesgebühr verbunden sein.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer (10 % ermäßigter Beherbergungssatz gemäß § 10 Abs. 3 UStG 1994).
(2) Zusätzlich werden die Ortstaxe der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig in Höhe von 2,70 € pro Person und Nacht (ab 16 Jahren) sowie die Mobilitätsabgabe von 0,50 € pro Person und Nacht gesondert eingehoben (Salzburger Nächtigungsabgabengesetz).
(3) Der Beherberger kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Gesamtpreises verlangen, fällig innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung.
(4) Der Restbetrag ist spätestens bei Abreise zu begleichen. Zahlungen sind in bar, per Bankomatkarte oder per Banküberweisung möglich. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten berechnet.
§ 5 Rücktritt durch den Gast (Stornierung)
Der Gast kann von der Buchung schriftlich zurücktreten. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Beherberger. Es gilt folgende Stornostaffel (Prozentsatz des gesamten Buchungsbetrags):
| Rücktritt | Stornogebühr |
|---|---|
| 3 bis 2 Monate vor Anreise | 40 % |
| 2 bis 1 Monat vor Anreise | 60 % |
| 1 Monat bis 2 Wochen vor Anreise | 80 % |
| ab den letzten 2 Wochen oder bei Nichtanreise | 100 % |
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 6 Rücktritt durch den Beherberger
(1) Der Beherberger ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- Höhere Gewalt oder andere vom Beherberger nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Der Gast mit einer vereinbarten Anzahlung in Verzug ist und diese auch nach angemessener Nachfrist nicht leistet;
- Der Gast grob ungebührliches Verhalten zeigt oder andere Gäste belästigt.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für Mängel an der Unterkunft gelten die Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff. ABGB.
(2) Der Gast ist verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abreise schriftlich anzuzeigen. Bei Mängeln während des Aufenthalts ist dem Beherberger unverzüglich Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
§ 8 Haustiere
(1) Haustiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Beherbergers und gegen gesonderte Entgeltung mitgebracht werden. Die Zustimmung kann auf bestimmte Unterkünfte beschränkt werden.
(2) Die Hundegebühr beträgt 16,00 € pro Tier und Nacht und ist vor Ort zu begleichen. Hunde sind in den Hütten und Ferienwohnungen Apfelbaum, Hofzeit und Träumerei sowie in allen 5- und 4-Herzen-Chalets zugelassen. In den Ferienwohnungen S'Nesterl und Eseltraum sowie in den Zimmern sind Hunde aus Allergiker-Schutzgründen nicht erlaubt.
(3) Hunde sind auf dem gesamten Hofgelände sowie in allen Gemeinschaftsbereichen an der Leine zu führen. In den eingezäunten Hüttengärten sowie im Wald hinter dem Hof ist Freilauf nach Absprache möglich.
(4) Für Schäden durch Haustiere haftet der Gast nach den allgemeinen Regeln (§§ 1320 ff. ABGB).
§ 9 Hausordnung
(1) In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist auf die Nachtruhe Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Unterkünfte sind Nichtraucherunterkünfte. Das Rauchen ist ausschließlich im Freien und außerhalb der unmittelbaren Umgebung von Holzgebäuden gestattet.
(3) Rauchmelder dürfen nicht abgehängt oder beschädigt werden. Bei grundlosem Auslösen eines Fehlalarms durch Verstöße gegen das Rauchverbot werden die anfallenden Einsatzkosten der Feuerwehr weiterverrechnet.
(4) Kinder sind auf dem Bauernhof herzlich willkommen. Eltern haften jedoch für die Aufsichtspflicht; das Betreten von Ställen und Maschinenhallen ist Kindern nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
§ 10 Haftung des Beherbergers
(1) Der Beherberger haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (§ 6 KSchG) eingeschränkt.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet der Beherberger nach den §§ 970 ff. ABGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können in einem Safe hinterlegt werden; ohne Hinterlegung ist die Haftung auf den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in St. Johann im Pongau. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 13 Rücktrittsrecht im Fernabsatz (Widerrufsbelehrung)
(1) Beherbergung: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) besteht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, die für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen sind, kein Rücktrittsrecht. Mit Abschluss des Beherbergungsvertrags verzichten Sie folglich nicht auf ein Recht; ein solches besteht hier nach geltendem Recht von vornherein nicht. Die vereinbarte Stornoregelung gemäß § 5 bleibt davon unberührt.
(2) Gesondert vereinbarte Zusatzleistungen: Werden zusätzliche Leistungen, die nicht selbst Beherbergung sind (etwa Massagen, Yoga-Einheiten oder Verpflegungspakete), eigenständig im Fernabsatz (z. B. per E-Mail) vereinbart, steht Verbrauchern hierfür ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss gemäß § 11 FAGG zu. Der Rücktritt ist formfrei möglich (E-Mail genügt) an bauernhof@proneben.at. Soll die Zusatzleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist erbracht werden, erfolgt dies nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen (§ 10 FAGG); bei vollständiger Erbringung vor Fristablauf erlischt das Rücktrittsrecht, bei vorzeitigem Rücktritt ist der aliquote Anteil zu vergüten. Vor Ort vereinbarte Zusatzleistungen unterliegen nicht dem FAGG.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 3. Juli 2026